Integration und Einbürgerung
Der Gesetzgeber schreibt für die Einbürgerung einen Nachweis über "Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland" vor. Die Volkshochschule Buchloe e.V. ist berechtigt, die Prüfung zur Einbürgerung abzunehmen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums. Natürlich beraten wir Sie auch gerne persönlich in unserem Büro.
Beachten Sie bitte, dass ein bestandener Einbürgerungstest nicht den für die Einbürgerung ebenfalls erforderlichen Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse auf dem Niveau B 1 ersetzt.
Bitte beachten Sie unbedingt den Anmeldeschluss - die nächsten Termine der Kurse und Tests finden Sie hier: