Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung - warum ist das wichtig?
- vhs Türkheim -In diesem Vortrag erfahren Sie alles Wichtige zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Es wird aufgezeigt, welche teilweise dramatischen Folgen das Fehlen dieser Vorsorgeurkunde bzw. Verfügung haben kann und wie Sie unerwünschte Lebensverlängerungen durch z. B. eine künstliche Ernährung vermeiden können.
Jeder Volljährige braucht eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Der Gesetzgeber sieht nicht vor, dass Eheleute sich gegenseitig oder Eltern volljährige Kinder vertreten dürfen. In dem Fall wird vom Betreuungsgericht ein Betreuer (Berufsbetreuer) bestimmt.
Weiterhin werden die Themen Pflege (finanziell) und Testament (letzter Wille) mit besprochen. Denn sollte ein Pflegefall eintreten, hat dies generationenübergreifende Auswirkungen mit erheblichem Überraschungspotential (z. B. Elternunterhaltspflicht, soziale Überleitungsansprüche).
Im Vortrag wird auch Folgendes besprochen: BGH-Urteil vom Juni 2016, wodurch viele bestehende Patientenverfügungen ungeeignet wurden; Urteil zu § 217 SEGB; Verbot der Hilfe zur Selbsttötung und der Zusammenhang der Patientenverfügung und Corona Erkrankung.
Bitte mitbringen: Schreibzeug
Anmeldung und Information unter vhs Türkheim, Telefon 0 82 45 / 96 71 88 oder www.vhs-tuerkheim.de
1 Abend, 22.03.2022 | |
1 Termin(e) | |
Werner Krebs, Generationenberater, zert. Berater Hospiz-Akademie | |
10300-SS22 | |
10,00 € |
vhs Buchloe e.V.
Volkshochschule Buchloe für das nördliche Gebiet des Landkreises Ostallgäu e.V.
Bahnhofstr. 60
86807 Buchloe
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