Bildungsprämie - so funktioniert's!

Bildungsprämie

Ministerium verlängert die Bildungsprämie

Mit dem Ende 2008 aufgelegten Programm Bildungsprämie fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Beteiligung an individuellen beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen. Weiterbildungsinteressierte, die die Fördervoraussetzungen erfüllen, können einen 50%igen Zuschuss zu den Kursgebühren erhalten – maximal jedoch 500 €. Das BMBF hat die aktuell laufende 3. Förderphase – bis zum 31. Dezember 2017 – verlängert. Alle weiteren Informationen zur Bildungsprämie, die aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds kofinanziert wird, bekommen Sie über die Programmhomepage  www.bildungspraemie.info oder die kostenfreie Service-Hotline 0800 – 2623 000.

Was ist der Prämiengutschein?

Bildungsprämie

Mit dem Prämiengutschein - einer Komponente der Bildungsprämie - übernimmt der Staat die Hälfte der anfallenden Kosten für Weiterbildungskurse und -prüfungen, bis maximal 500 Euro.


Wer bekommt den Prämiengutschein?

ArbeitnehmerInnen sowie Selbstständige, deren jährlich zu versteuerndes Einkommen maximal 20.000 Euro beträgt. Bei Verheirateten sind es maximal 40.000 Euro.

Nicht gefördert werden:

  • Frauen und Männer, die ALG I oder ALG II erhalten
  • Frauen und Männer, die Anspruch nach dem AFBG (Meister-BAföG) haben
  • Frauen und Männer ohne Arbeitserlaubnis für Deutschland
  • Schüler, Auszubildene, Studierende oder Rentner/innen und Pensionäre
  • Personen, die weniger als 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind
  • Erwachsene, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • Weiterbildungsmaßnahmen, die über 1000 Euro kosten

Wo erhalte ich den Prämiengutschein?

Bei uns oder einer der 400 Beratungsstellen bundesweit. Hier werden die persönlichen Voraussetzungen geprüft, das Weiterbildungsziel definiert sowie passende Angebote bzw. geeignete Anbieter genannt.

Noch mehr Informationen über Bildungsprämie und die Beratungsstellen in Deutschland finden Sie auf der Homepage der Bildungsprämie.


Wieviel Geld steht mir zu?


So rechnet sich der Prämiengutschein:

Sie möchten eine Fortbildung besuchen, die 150 Euro kostet. Dann erhalten Sie 75 Euro Zuschuss und müssen 75 Euro selbst bezahlen.

Kostet Ihre Weiterbildung 500 Euro, dann erhalten Sie 250 Euro Zuschuss und bezahlen 250 Euro selbst.

Vorsicht: Wenn die Schulung, die Sie besuchen wollen z.B. 1200 Euro kostet, dann erhalten Sie keinen Zuschuss, denn die Weiterbildung darf den Wert von 1000 Euro nicht übersteigen!


Welche Kursangebote und Schulungen werden gefördert?

Bildungsprämie - Förderlogos



Förderfähig sind nicht nur Kurse mit typischen Berufsthemen wie Rhetorik, Kommunikation, Finanzbuchführung oder EDV, sondern grundsätzlich auch alle Sprachkurse oder Prüfungen.

Wir stellen den Prämiengutschein aus und Sie können diesen für Ihre berufliche Fort- und Weiterbildung bei anerkannten und zertifizierten Weiterbildungsanbietern einlösen.


Kostenlose Beratung - Termin vereinbaren


Wenn Sie die Bildungsprämie beanspruchen wollen und einen Prämiengutschein brauchen,
vereinbaren Sie mit uns einen Beratungstermin.


Bringen Sie dies bitte zur Beratung mit:

  • Einkommensnachweis aus dem vorletzten oder letzten Jahr
  • Einen Nachweis über Ihre wöchentliche Arbeitszeit (z.B. Arbeitsvertrag)
  • Personalausweis
  • Die Datenschutzerklärung erhalten Sie beim Beratungstermin

Wir freuen uns, wenn wir Ihnen helfen können.

Ihr Bildungsberater vor Ort in Buchloe:

Michael Gayer

Telefon: 08241 / 90 233
oder E-Mail: Bildungsberatung@vhs-buchloe.de