Erbschaftssteuer sparen beim Vererben und Verschenken von Immobilien
Angesichts der stark gestiegenen Immobilienpreise wird bei der Vererbung einer Immobilie ein erheblicher Steuerbetrag fällig. Die Übertragung zu Lebzeiten unter Vorbehalt von Wohnrecht oder Nießbrauch kann die Erbschaftssteuer erheblich reduzieren, es sind jedoch zahlreiche Vorgaben zu beachten.
Auch durch das geschickte Gestalten des Testaments und die Bewertung des Verkehrswertes der Immobilie kann der Vererber große Spielräume nutzen.
Der Fachanwalt gibt Ihnen zahlreiche Tipps und Impulse.